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Weitere Werbungskosten!

Unter diesen Titel fallen alle Kosten die bei der Arbeitsplatzsuche anfallen. Dies gilt auch für die Leistungen die wir für Sie erbringen!

Diese "Weiteren Bewerbungskosten" sind absetzbar:

  • Beglaubigungen
  • Sämtliches für die Bewerbung benötigtes Büromaterial
  • Telefon- und Fax-Kosten
  • Porto
  • Passfotos
  • Zeugniskopien
  • Reisekosten anlässlich von Vorstellungsgesprächen
  • Sonstige Kosten (Job-Coaching-Leistungen!!)
  • Stellengesuch-Anzeigen
  • Übersetzungen

Bei Bewerbungskosten sind Finanzbeamte oft etwas großzügiger, was die Nachweispflicht angeht. Sie können testen, ob Ihr Finanzbeamter eine Pauschale akzeptiert. Sie haben allerdings keinen Anspruch auf eine solche Pauschale.
Bei höheren Kosten kommen Sie in keinem Fall um einen Nachweis herum.

Es gilt: Bei weiteren Fragen zum Thema Steuern, fragen Sie Ihren Steuerberater. Dieser wird Ihnen eine kompetente Auskunft geben können.